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Der Amateurfunkdienst: Startseite und Informationen



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Allgemeine Hinweise:


Was gibt es hier?

Was ist der Amateurfunkdienst?

Der Amateurfunkdienst (kurz: "Amateurfunk", englisch: "ham radio" oder "amateur radio") ist ein internationaler öffentlicher Funkdienst gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst. In vielen Ländern sind die internationalen Regelungen in nationalen Amateurfunkgesetzen umgesetzt und die Details in Amateurfunkverordnungen sowie zwischenstaatlichen Verträgen präzisiert. Ein Teilnehmer am Amateurfunkdienst wird Funkamateur genannt und bekommt von der zuständigen Fernmeldebehörde ein eindeutiges Rufzeichen zugewiesen.

Das Hobby "Amateurfunk"

Amateurfunk ist ein sehr vielfältiges Hobby:

Über spezialisierte Händler ist eine Vielzahl an Amateurfunkgeräten verfügbar. Die dort verwendete Technik ist häufig sehr kompliziert; selbst das Modifizieren dieser Geräte stößt schnell an Grenzen. Damit sich Funkamateure leichter mit der einschlägigen Technik auseinander setzen können, bieten verschiedene Firmen und Funkamateure Bausätze an. Dieser Weg erspart die teilweise schwierige Bauteilbeschaffung und erleichtert mit den zugehörigen Unterlagen Aufbau, Erweiterung und Modifikation. Selbstbaugeräte besitzen häufig nur eine geringe Sendeleistung.

Für bestimmte Leistungen, z.B. für Funkkontakte in alle Länder der Erde, stellen Amateurfunkvereine Diplome aus. Diese Diplome nennt man auch Amateurfunkdiplome. Dafür ist meist vorher das Sammeln von QSL-Karten für die Beantragung erforderlich.

Frequenzen und Amateurfunkbänder

Als Amateurbänder bezeichnet man die Frequenzbereiche, die für den Amateurfunkbetrieb freigegeben sind. Die Bänder werden nach der Wellenlänge der Frequenzen benannt. Die Wellenlänge ergibt sich aus der Division der Lichtgeschwindigkeit (299.792.458 m/s) durch die Frequenz (in Hertz). Beispielsweise steht das 160-Meter-Band für den Bereich von etwa 1800 bis 1900 kHz und das 80-Meter-Band für den Bereich von 3500 bis 3800 kHz. Historisch bedingt sind die Bezeichnungen allerdings nicht ganz exakt, so z.B. im 40-Meter-Band. Die ersten Amateurfunkbänder wurden international im Washingtoner Abkommen von 1927 als Teil des Internationalen Fernmeldevertrages den Funkamateuren zugeteilt.

Den Funkamateuren stehen verschiedene Frequenzbereiche, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen bis hinauf in den Gigahertz-Bereich zur Verfügung. Auch im optischen Bereich und im Bereich der Terahertzstrahlung sind Funkamateure aktiv und insbesondere in diesem Bereich auch aktiv an der Forschung beteiligt.

Amateurfunk im Not- und Katastrophenfall

In dünn besiedelten Regionen der Erde mit mangelhafter Telekom-Infrastruktur kann der Amateurfunk in Not- oder Katastrophenfällen ein letztes Mittel zur Nachrichtenübermittlung darstellen. Manch ein Leben ist durch die Übermittlung eines Notrufes durch Funkamateure gerettet worden, und so mancher Angehörige eines Katastrophenopfers konnte auf diesem Wege etwas über den Verbleib eines Verwandten erfahren.

In den dicht besiedelten Regionen der Erde, also etwa den Industrieländern der nördlichen Halbkugel, existiert heute eine Vielzahl öffentlicher und behördlicher Kommunikationsmittel. Katastrophen von der Hamburger Sturmflut 1962 bis zum Hurrikan Katrina im Jahr 2005 haben gezeigt, dass diese hochtechnologischen öffentlichen Kommunikationsnetze anfällig gegenüber Störungen sind.
Ausführlichere Informationen sind unter dem Stichwort Notfunk festgehalten.

Selbst wenn die Hilfsdienste mit ihren eigenen Funksystemen vor Ort sind, kann der Amateurfunk eine wichtige Rolle übernehmen: Viele der benutzten Funksysteme sind nicht interoperabel, d.h. der Hilfsdienst A kann keinen Funkkontakt mit Hilfsdienst B aufnehmen. Funkamateure können diese Grenze häufig entweder mit ihrer eigenen Technik oder mit den beim Hobby erworbenen Kenntnissen überbrücken.

Wege zum Amateurfunk

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an ein qualifizierendes Zeugnis gebunden. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann, die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.

Kurse zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung bieten verschiedene Vereine und Organisationen an. Die meisten Kurse werden von den Amateurfunk-Verbänden angeboten, organisiert oder gefördert:
In Deutschland sind das z.B. der
DARC e.V. (Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.) mit rund 42.000 Mitglieder und der
VFDB e.V. (Verband der Funkamateure in Telekommunikation und Post e.V.) mit rund 2.600 Mitglieder.

Die Entstehung des Amateurfunkdienstes

Die Geschichte des Amateurfunkdienstes verlief in der Anfangszeit in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Viele Länder, wie die USA, Großbritannien und Frankreich standen dem Thema sehr liberal gegenüber und förderten die Entwicklung. Andere Länder, wie beispielsweise Deutschland, sahen den Amateurfunk misstrauisch und waren eher bestrebt die staatliche Fernmeldehoheit und das Postmonopol zu schützen. Speziell in Deutschland kam es erst nach dem Zweiten Weltkrieg unter Einfluss der Alliierten zu einer breiten Etablierung des Amateurfunkdienstes.

In Deutschland erhielten anerkannte Funkvereine ab November 1924 Versuchsender-Genehmigungen. Da die Clublizenzen nur von wenigen Funkamateuren genutzt werden konnten und Individuallizenzen im allgemeinen nicht vergeben wurden, kam es in der Folgezeit zu verstärktem illegalen Betrieb ("Schwarzfunker", "Piraten"). Ein weiterer Grund dafür waren die fehlenden Lizenzen für Telefonie (AM), die bisher ausgegebenen waren nur für Telegrafie gültig. Ab August 1933 wurden von der Deutschen Reichspost Sendegenehmigungen für Funkfreunde ausgegeben, wodurch die Zahl der Amateurfunkstellen bis 1939 auf etwa 600 anstieg. Bedingung für den Erhalt einer Genehmigung war u. a. die Mitgliedschaft im Deutschen Amateur-Sende- und Empfangsdienst (DASD). Ab Kriegsbeginn 1939 wurden Kriegsfunksendegenehmigungen ausgegeben, deren Anzahl zu Kriegsende 1945 etwa 100 erreichte. Am 23. März 1949 wurden auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes die ersten 700 Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigungen erteilt, inzwischen sind es etwa 80.000 in Deutschland.

Textquelle: Der hier veröffentlichte Text stammt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie aus freien Inhalten in allen Sprachen der Welt. Jeder kann mit seinem Wissen hier beitragen.)


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